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Eignungsgutachten
für die postgraduelle Ausbildung in klinischer / Gesundheitspsychologie
Gemäß PG 2013 §9 bedarf es vor Antritt zu postgraduellen Ausbildung in klinischer und/oder Gesundheitspsychologie ein klinisch-psychologisches oder fachärztliches Gutachten zur Überprüfung der psychischen Eignung. Hier finden Sie das entsprechende Informationsblatt.
Die Überprüfung erfolgt durch das Bearbeiten von psychologischen Testverfahren sowie ein Anamnese- und Explorationsgespräch.
Das Gutachten wird Ihnen im Anschluss zugestellt.
Ablauf
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Kontaktaufnahme
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Bearbeiten der psychologischen Testverfahren
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Psychologisches Gespräch
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Gutachtenerstellung und Zustellung
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