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Nahaufnahme von orangefarbenen Blüten

Eignungsgutachten
für die postgraduelle Ausbildung in klinischer / Gesundheitspsychologie

Gemäß PG 2013 §9 bedarf es vor Antritt zu postgraduellen Ausbildung in klinischer und/oder Gesundheitspsychologie ein klinisch-psychologisches oder fachärztliches Gutachten zur Überprüfung der psychischen Eignung. Hier finden Sie das entsprechende Informationsblatt.

Die Überprüfung erfolgt durch das Bearbeiten von psychologischen Testverfahren sowie ein Anamnese- und Explorationsgespräch.

Das Gutachten wird Ihnen im Anschluss zugestellt.

Ablauf

  • Kontaktaufnahme

  • Bearbeiten der psychologischen Testverfahren

  • Psychologisches Gespräch

  • Gutachtenerstellung und Zustellung

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